20.10.2014 · Fachbeitrag · Autokauf
Nacherfüllung: Bereitschaft des Käufers zur Untersuchung
Muss der Käufer, der einen Mangel reklamiert, seine Bereitschaft, das Fahrzeug vom Händler untersuchen zu lassen, ausdrücklich erklären? Das AG Wedding beantwortet die Frage ausgesprochen händlergünstig.
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