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  • 20.10.2014 · Fachbeitrag · Autokauf

    Nacherfüllung: Bereitschaft des Käufers zur Untersuchung

    Muss der Käufer, der einen Mangel reklamiert, seine Bereitschaft, das Fahrzeug vom Händler untersuchen zu lassen, ausdrücklich erklären? Das AG Wedding beantwortet die Frage ausgesprochen händlergünstig.