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  • 20.10.2014 · Fachbeitrag · Autokauf

    Nacherfüllung: Bereitschaft des Käufers zur Untersuchung

    | Muss der Käufer, der einen Mangel reklamiert, seine Bereitschaft, das Fahrzeug vom Händler untersuchen zu lassen, ausdrücklich erklären? Das AG Wedding beantwortet die Frage ausgesprochen händlergünstig. |