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  • 27.02.2013 · Fachbeitrag · Autokauf

    Die Bagatellgrenze im Rücktrittsfall – eine unendliche Geschichte

    | Wenn man meint, das Thema „Bagatellgrenze im Rücktrittsfall“ sei endlich durch, wird „eine neue Sau durchs Dorf getrieben“. Diesmal vom LG Bremen mit folgender These: Selbst wenn die Mängelbeseitigungskosten weniger als ein Prozent des Kaufpreises ausmachen, reicht der Mangel für einen Rücktritt, wenn eine erhebliche Funktionsbeeinträchtigung vorliegt. |