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  • 22.07.2016 · Fachbeitrag · Autokauf

    Bei Wegfall der Garantie Sachmängelhaftung des Händlers

    | Eine BGH-Entscheidung mit einer schlechten und einer guten Botschaft für den Kfz-Handel. Die schlechte: Wenn es bei einer Herstellergarantie hakt, haftet der Händler selbst dann, wenn er dafür nichts kann. Die gute: Er bekommt möglicherweise eine zweite Chance, die Sache durch Nacherfüllung (beim GW-Verkauf durch Nachbesserung) geradezurücken. |