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  • · Nachricht · Autokauf

    Bei der Nutzungsentschädigung nach Rücktritt richtig rechnen

    | Drei Faktoren brauchen Sie, um die Nutzungsentschädigung richtig berechnen zu können, die sich ein Kunde im Fall des Rücktritts vom Kfz-Kaufvertrag auf den zurückzuzahlenden Kaufpreis anrechnen lassen muss: den Kaufpreis des Fahrzeugs, die gefahrenen Kilometer und die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs. Zwei Faktoren kennen Sie, die Gesamtlaufleistung liefert Ihnen ASR. ASR hat fast 100 Urteile ausgewertet und die Ergebnisse nach Kfz-Marken und Modellen übersichtlich sortiert. |

     

    PRAXISHINWEIS | So sehen Sie z. B., dass fünf Gerichte bei einen VW Tiguan 2,0 TDI (EA 189) drei unterschiedliche Gesamtlaufleistungen annehmen (250.000 km, 300.000 km und 350.000 km). Sie können sich dann auf die drei Gerichte berufen, die 250.000 km zugrunde legen, wenn Ihr Kunde - um Geld zu sparen - auf Basis von 300.000 km oder 350.000 km abrechnen möchte.

     

    Weiterführender Hinweis

    • „Rechtsprechungsübersicht zur Gesamtlaufleistung von Fahrzeugen“, auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 42248706
    Quelle: ID 44669720