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  • 15.11.2016 · Fachbeitrag · Autokauf

    Auch bei Bagatellschäden dürfen Käufer die Abnahme verweigern

    | Selbst bei einem geringfügigen Mangel wie einer Delle im Lack kann ein Käufer die Abnahme des Fahrzeugs und Zahlung des Kaufpreises verweigern. Das hat der BGH entschieden. |