15.11.2016 · Fachbeitrag · Autokauf
Auch bei Bagatellschäden dürfen Käufer die Abnahme verweigern
Selbst bei einem geringfügigen Mangel wie einer Delle im Lack kann ein Käufer die Abnahme des Fahrzeugs und Zahlung des Kaufpreises verweigern. Das hat der BGH entschieden.
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