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  • 04.02.2026 · Nachricht · Autokauf

    AG Lichtenberg: Vorvertragliche Information unmittelbar vor Unterschrift unter verbindlicher Bestellung ist früh genug

    | Es muss keine „Abkühlphase“ liegen zwischen der beim Verbrauchsgüterkauf nach § 476 Abs. 2 BGB auch für eine wirksame Verkürzung der Verjährung der Mängelansprüche auf ein Jahr bei Gebrauchtwagen notwendigen vorvertraglichen Information und der Unterschrift des Verbrauchers unter die verbindliche Bestellung. Zu dem Schluss gelangt das AG Lichtenberg. |