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  • 01.12.2006 | Zahlungstermine beachten

    Steuern und Sozialabgaben: Termine 2007

    Clevere Steuerzahler begleichen ihre Steuern nicht, wenn sie eigentlich fällig sind (Steuertermin), sondern nutzen die gesetzlich gewährte dreitägige Zahlungsschonfrist. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung sogar am nächsten Werktag erfolgen. Anders ist es bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein.  

     

    Unser Service: Wir haben für Sie die Termine in einem Kalender zusammengefasst. Diesen finden Sie auf Seite 7 oder wie immer auch im Online-Service (www.iww.de) unter „Arbeitshilfen“.  

    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

    Die Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag (entscheidend ist der Sitz der Einzugsstelle) des laufenden Beschäftigungsmonats melden und bezahlen. Für 2007 gelten folgende Termine.  

     

    Fälligkeitstermine für 2007

    Januar  

    Februar  

    März  

    April  

    Mai  

    Juni  

    29.1.  

    26.2.  

    28.3.  

    26.4.  

    29.5.  

    27.6.  

    Juli  

    August  

    September  

    Oktober  

    November  

    Dezember  

    27.7.  

    29.8.  

    26.9.  

    29.10.*  

    28.11.  

    21.12.  

    * In Bundesländern, in denen der 31. Oktober (Reformationstag) ein Feiertag ist, muss die Meldung bis zum 26.10. übermittelt werden. 

    Abgabe der (Vor-) Anmeldungen

    Die monatlichen Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen (zum Beispiel bei Anlagevermittlung) müssen Sie jeweils bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt abgeben. Wurde Ihnen eine Dauerfristverlängerung gewährt, verschiebt sich der Termin um einen Monat. Reichen Sie die Anmeldungen vierteljährlich ein, gilt als Abgabetermin der 10. des Folgemonats nach Ablauf des Vierteljahrs.