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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Werkstattrecht

    Probefahrt nach Reparatur darf nicht "überlang" sein

    | Führt ein Werkstatt-Mitarbeiter nach einer Kfz-Reparatur eine Probefahrt durch, sollte diese maximal 20 Kilometer lang sein. Das Amtsgericht (AG) Köln hat eine Werkstatt verurteilt, ihrem Kunden jeden weiteren Kilometer mit 14 Cent zu vergüten. Bei 136 Mehrkilometern kamen im Urteilsfall 19,13 Euro zusammen. |