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  • 02.05.2011 | Wenn aus einem Privatwagen ein Unternehmensfahrzeug wird ...

    So minimieren Sie die Umsatzsteuer beim Verkauf eines ehemaligen Privatwagens

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund.

    Wird ein Fahrzeug ohne das Recht auf Vorsteuerabzug erworben und später durch den Abzug der Vorsteuer aus den laufenden Kfz-Kosten dem Unternehmen zugeordnet, kann das Fahrzeug zwar unbesteuert entnommen, aber nur besteuert veräußert werden. Das wirft in der Praxis die Frage auf, ob und gegebenenfalls wie eine Besteuerung vermieden werden kann. Der folgende Beitrag gibt eine Antwort.  

    Beispiel aus der Autohauspraxis

    Das folgende - einem Praxisfall nachgebildete - Beispiel dürfte so manchem inhabergeführten Kfz-Betrieb bekannt vorkommen:  

     

    Beispiel

    Autohändler A erwarb 2001 einen Renault Sport Spyder. Das Fahrzeug diente bis 2007 ausschließlich dem Vergnügen seiner halbwüchsigen Söhne. A hielt das Fahrzeug im Privatvermögen und zog weder aus der Anschaffung noch aus dem laufenden Unterhalt die Vorsteuern. Mittlerweile haben die Söhne das Interesse an dem Fahrzeug verloren. Seit 2008 steht es daher als „Eyecatcher“ im Autohaus von A. Interessierte Kunden können mit dem Fahrzeug „eine Runde drehen“ oder sich das Fahrzeug für ein Wochenende ausleihen. Nunmehr zieht A auch ganz normal die Vorsteuern. Ein Stammkunde „verliebt sich“ in das Auto. A lässt sich schweren Herzens zum Verkauf überreden.  

     

    Wichtig: Obwohl das Fahrzeug 2001 ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug erworben wurde, ist es 2008 durch die Umwidmung Bestandteil des Unternehmensvermögens geworden. Die Veräußerung führt bei A damit zu einem (steuerpflichtigen) Umsatz.  

    Steuerfolgen mit Differenzbesteuerung mildern?

    Ob sich die negativen Folgen der Veräußerungsbesteuerung über die Differenzbesteuerung mildern lassen, ist noch nicht geklärt: