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  • 01.04.2004 · Fachbeitrag · Verkauf zum Restwert angekaufter Leasing-Pkw

    Steuerfreie Gewinne für Leasing-Nehmer

    | Mancher private Leasing-Nehmer kauft nach Ablauf der vereinbarten Leasing-Dauer den geleasten Pkw zum vereinbarten Restwert oder knapp darüber und verkauft ihn sofort zum Marktwert weiter - mit Gewinn. Diesen Gewinn musste er bislang als Gewinn aus "privaten Veräußerungsgeschäften" (§ 23 Einkommensteuergesetz [EStG]) versteuern. Das könnte jetzt auf Grund einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Schleswig-Holstein anders werden. Wir stellen Ihnen die Entscheidung vor und sagen Ihnen, wie Sie sie nutzen. |