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  • 01.12.2002 · Fachbeitrag · Verkauf eines Gebrauchtwagens

    Über Wasserschaden aufklären!

    | Ein Autohändler muss den Käufer eines Gebrauchtwagens darüber aufklären, dass das Fahrzeug eine Zeit lang im Wasser gelegen hat. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Urteil vom 5.9.2002, Az: 5 U 44/02; rechtskräftig). Das Urteil und dessen Brisanz für die Praxis stellen wir Ihnen nachfolgend vor. |