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  • 01.12.2002 · Fachbeitrag · Verkauf eines Gebrauchtwagens

    Über Wasserschaden aufklären!

    Ein Autohändler muss den Käufer eines Gebrauchtwagens darüber aufklären, dass das Fahrzeug eine Zeit lang im Wasser gelegen hat. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Urteil vom 5.9.2002, Az: 5 U 44/02; rechtskräftig). Das Urteil und dessen Brisanz für die Praxis stellen wir Ihnen nachfolgend vor.