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  • 01.06.2003 · Fachbeitrag · Unfallregulierung

    BGH stoppt Spar-Abrechnung der Versicherer

    | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Abrechnungspraxis der Haftpflichtversicherer bei bestimmten reparaturwürdigen Unfallfahrzeugen gestoppt. Hintergrund: Mit einem einfachen Trick ist es Versicherungen oft gelungen, aus reparaturwürdigen Unfallfahrzeugen wirtschaftliche Totalschäden zu machen: Bei geschätzten Reparaturkosten zwischen 50 und 100 Prozent des Wiederbeschaffungswerts (Händlerverkaufspreis) wurden als Kosten der Ersatzbeschaffung der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des Fahrzeugs angesetzt. Ergebnis: Die Reparaturkosten lagen über den (gekürzten) Wiederbeschaffungskosten und waren damit laut Versicherung nicht erstattungsfähig. Der Unfallgeschädigte wurde mit einer Abrechnung auf Totalschadensbasis abgespeist. Eine darüber hinausgehende Erstattung erhielt er nur, wenn das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde. Dieser Vorgehensweise hat der BGH ein Ende gesetzt, vorausgesetzt, der Geschädigte behält sein Fahrzeug. Veräußert er es unrepariert, darf der Restwert abgezogen werden. |