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  • 01.06.2004 · Fachbeitrag · Unfallkosten

    Schadensabrechnung auf Neuwagenbasis abgelehnt

    | Noch keine Woche war der Mitsubishi Space Star alt und weniger als 100 km gelaufen, als bei einem Unfall beide Türen auf der Fahrerseite beschädigt wurden. Die Reparaturkosten (ohne Verbringungskosten und UPE-Zuschlag) beliefen sich laut Gutachten auf brutto 1.784,85 Euro. Als merkantiler Minderwert wurden 550 Euro angesetzt. Der Geschädigte wollte aber keinen Reparaturkostenersatz und keinen Ausgleich für Wertminderung. Er forderte von der Versicherung des Unfallgegners die Finanzierung eines neuen Ersatzautos. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf folgte ihm nicht: Vom Alter und von der Laufleistung her lagen die Voraussetzungen für eine Neuwagenabrechnung vor (unechter Totalschaden). Knackpunkt war aber das Ausmaß der Schäden, insbesondere die Metallic-Lackierung warf Probleme auf (blau, zwei Schichten). Der Sachverständige wollte die Fahrertür austauschen lassen, während er für die hintere Tür links eine Instandsetzung mit Reparaturlackierung empfahl. Eine solche Instandsetzung sei nach dem heutigen Stand der Lackiertechnik eine dem Kläger zumutbare Form der Schadensbeseitigung, entschieden die Düsseldorfer Richter. (Urteil vom 19.12. 2003, Az: 1 U 139/03; Abruf-Nr. 040420) |