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  • 01.10.2003 · Fachbeitrag · Unfallkosten

    Preis für Mietfahrzeug im Voraus klären

    | Wenn Sie im Rahmen einer Unfallschadensregulierung dem Kunden einen Mietwagen zur Verfügung stellen, sollten Sie sich vorher mit ihm auf den Mietpreis einigen. Ansonsten muss der Kunde nur die angemessene bzw. ortsübliche Miete erstatten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Jena klargestellt. Im Urteilsfall hatte das Autohaus den Unfallwagen der Kundin übernommen. Diese wollte sich einen neuen Gebrauchten kaufen. Der Abschluss des Kaufvertrags zog sich in die Länge. Während dieser Zeit nutzte die Kundin mietweise zwei Mitsubishi Charisma GDI des Autohauses. Der schriftliche Mietvertrag enthielt keine Angaben über den Mietpreis. Das Autohaus berechnete pro Miettag 97,67 DM netto als „Mietpreis laut HUK-Empfehlung vom 14.7.1993“. Die Kundin wollte diesen Betrag nicht zahlen. |