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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Unfallkosten

    OLG Karlsruhe erkennt „Smart Repair“ an

    | Kostenvoranschläge und Unfallinstandsetzung in Haftpflichtfällen können nicht mehr nach traditionellen Reparaturmethoden erfolgen, wenn es kostengünstigere neue Alternativen gibt. Das gilt zumindest bei Kleinschäden, sofern die Werkstatt technisch und personell zur Anwendung der neuen Methoden in der Lage ist. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in folgendem Fall entschieden: Zwei Pkw parken nebeneinander. Plötzlich geht eine Tür zu weit auf und beschädigt das Nachbarfahrzeug, einen BMW Baujahr 97. Der BMW-Fahrer verlangt auf Basis des Kostenvoranschlags einer Werkstatt rund 600 Euro für eine traditionelle Reparatur. Die Schadensverursacherin und ihr Haftpflichtversicherer behaupten, der Schaden sei mit einem Aufwand von maximal 120 Euro zu beseitigen. Als Kosten sparende Reparaturmethode könne die „lackschadensfreie Ausbeultechnik bei Hagel-/Kastanien- und Parkbeulen“ angewendet werden. Diese Methode werde in der Region vielfach praktiziert, auch von der betroffenen Werkstatt. Nach Anhörung eines Sachverständigen war das OLG der Meinung, dass die neue Reparaturmethode der traditionellen im Ergebnis gleichwertig sei. Das Autohaus müsse daher die kostengünstigere Variante anwenden. |