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  • 01.07.2003 · Fachbeitrag · Unfallkosten

    Nur angemessene Gutachterkosten erstattungspflichtig

    | Manchmal tauchen im Autohaus Haftungsrisiken auf, wo man keine vermutet. So kann es Sie teuer zu stehen kommen, wenn Sie einem Unfallgeschädigten einen bestimmten Sachverständigen empfehlen. Warum, zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Hagen: Es will Unfallgeschädigten nur die „notwendigen und angemessenen“ Honorarkosten des Sachverständigen erstatten. Den darüber hinausgehenden Teil des Honorars muss der Geschädigte selbst zahlen oder er kann versuchen, Sie wegen eines Beratungsverschuldens in Regress zu nehmen. |