Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 29.11.2010 | Umsatzsteuer

    Welcher Steuersatz ist bei Rückabwicklung anzuwenden?

    Ein Leser fragt: „Ein Kunde kaufte im Jahr 2006 ein Fahrzeug mit 16 Prozent Umsatzsteuer. Nun wird der Kaufvertrag rückabgewickelt. Welcher Steuersatz gilt für die Umsatzsteuerberichtigung?“  

    Unsere Antwort: Aus umsatzsteuerlicher Sicht wird die ursprüngliche Lieferung rückgängig gemacht (§ 17 Absatz 2 Nummer 3 Umsatzsteuergesetz). Das bedeutet, dass das ursprüngliche Geschäft aufgehoben und damit die ursprüngliche Umsatzsteuer - also mit 16 Prozent - zu berichtigen ist. Wird im Rahmen der Rückabwicklung ein neues Fahrzeug geliefert, handelt es sich um ein neues Umsatzgeschäft, das mit dem Steuersatz 19 Prozent versteuert werden muss (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 11.8.2006, Az: IV A 5 - S 7210 - 23/06; Randziffern 26 und 43; Abruf-Nr. 062406).  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 1 | ID 140327