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  • 27.02.2009 | Umsatzsteuer

    Preisnachlässe bei der Vermittlung von Neufahrzeugen

    Ihre Kunden genießen Vertrauensschutz hinsichtlich ihres Vorsteuerabzugs bis zum 7. Juli 2006, wenn Sie als Vermittler die zuviel gezahlte Umsatzsteuer auf Preisnachlässe vom Finanzamt zurückfordern. Hintergrund: Vermittelt ein Kfz-Händler für den Hersteller den Verkauf eines Neuwagens, kann der Händler die Umsatzsteuer auf zu seinen Lasten eingeräumte Preisnachlässe mindern (Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 12.1.2006, Az: V R 3/04; Abruf-Nr. 060825). Im Gegenzug muss der Käufer seinen Vorsteuerabzug korrigieren, wenn er ein zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer ist. Bislang war unklar, ob es für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs eine Übergangsregelung gibt (Ausgabe 8/2008, Seite 2). Das Bundesfinanzministerium hat dies nun für Preisnachlässe, die bis zum 7. Juli 2006 gewährt wurden, bejaht, weil an diesem Tag das BFH-Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlicht wurde. (Schreiben vom 12.12.2008; Az: IV B 8 - S 7200/07/10003)(Abruf-Nr. 090416)  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 1 | ID 124928