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  • 01.05.2002 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Keine Berichtigung der Vorsteuer bei Umlaufvermögen

    | Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erneut ein wichtiges Urteil zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Entnahme eines Betriebs-Pkw gefällt: Ein Oldtimer-Händler hatte einen Bentley anlässlich der Betriebsaufgabe am 31. Dezember 1992 aus dem Unternehmen entnommen. Das Fahrzeug hatte er 1989 für 28.800 DM von einem Privatmann gekauft. Im Mai 1990 hatte er für 10.800 DM Lackier- und Karosseriearbeiten daran vorgenommen, für die er die Vorsteuer kassierte. |