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  • 01.12.2002 · Fachbeitrag · Steuerkalender

    Steuertermine für das Jahr 2003

    Als cleverer Steuerzahler nutzen Sie bei Vorauszahlungen die gesetzlich gewährten Schonfristen und zahlen statt am gesetzlichen Zahlungstermin erst fünf Tage später. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, braucht die Zahlung sogar erst am nächsten Werktag erfolgen.