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  • 25.07.2008 | Steuerfreier Sachbezug

    So gestalten Sie Tankgutscheine für Ihre Mitarbeiter „finanzamtssicher“

    Fleißigen Mitarbeitern durch die Ausgabe von Tankgutscheinen lohnsteuerfrei etwas zukommen zu lassen, ist beliebt – lohnsteuerlich gesehen jedoch höchst riskant. Das zeigt eine Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Hannover, die verschiedene Gutscheinmodelle untersucht und nur eines für zulässig erachtet hat. 

    Grundsätze Warengutscheine

    Bei der Ausgabe von Tankgutscheinen steht immer die Frage im Mittelpunkt, ob es sich um einen Sachbezug oder um Barlohn handelt. Zum besseren Verständnis nachfolgend die Grundzüge der lohnsteuerlichen Behandlung von Warengutscheinen. 

     

    Beim Arbeitgeber einzulösende Warengutscheine

    Bei Warengutscheinen, die beim Arbeitgeber einzulösen sind, handelt es sich immer um einen Sachbezug, auch wenn der Gutschein auf einen Euro-Betrag ausgestellt ist. Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von 44 Euro (§ 8 Absatz 2 Satz 9 Einkommensteuergesetz [EStG]) und der jährliche Rabattfreibetrag in Höhe von 1.080 Euro (§ 8 Absatz 3 EStG) sind grundsätzlich anwendbar.  

     

    Beachten Sie: Der Arbeitslohn fließt dem Arbeitnehmer erst mit Einlösung des Warengutscheins beim Arbeitgeber zu (R 38.2 Absatz 3 Satz 2 Lohnsteuer-Richtlinien [LStR]).