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  • 01.07.2003 · Fachbeitrag · Steuerbescheid

    Bescheid nicht rechtzeitig zugegangen - Verjährung

    | Schickt das Finanzamt einen Steuerbescheid nachweislich erst kurz vor Ablauf der Festsetzungsfrist ab, kann es damit den Eintritt der Verjährung verhindern. Das gilt auch, wenn der Bescheid dem Empfänger erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist zugeht. Kommt der Bescheid aber in diesem Fall nicht beim Steuerzahler an, tritt Verjährung ein. Das Finanzamt kann die Steuer dann nicht mehr festsetzen. Das ergibt sich aus einem aktuellen Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs. |