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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Steueramnestiegesetz

    Umsatzsteuer und nicht erklärte Betriebseinnahmen straffrei nacherklären

    Das "Strafbefreiungserklärungsgesetz" (StraBEG) als Teil des "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" ist seit dem 30. Dezember 2003 in Kraft. Der Weg für eine befristete Steueramnestie ist frei.