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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Schlussantrag des Generalanwalts vor dem EuGH

    Rückwirkender Vorsteuerabzug bei verspätet zugegangener Rechnung?

    Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob ein Unternehmer rückwirkend die Vorsteuer aus einer verspätet zugegangenen Rechnung geltend machen kann (Beschluss vom 21.3.2002, Az: V R 33/01; Abruf-Nr. 020523). Die Finanzverwaltung hat dies bislang abgelehnt.