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  • 01.04.2004 · Fachbeitrag · Schadenabrechnung

    Erstattung der Umsatzsteuer bei höherwertiger Ersatzbeschaffung

    | Rund um das Thema "Mehrwertsteuer und Schadenabrechnung" hat die Rechtsprechung in den letzten Monaten Klarheit geschaffen: Bei "mittelalten" Ersatzfahrzeugen, die differenzbesteuert gekauft werden, darf die Versicherung aus dem Wiederbeschaffungswert nur die geschätzte Differenz-Mehrwertsteuer herausrechnen. Sie entspricht etwa 2 bis 2,5 Prozent des Kaufpreises. |