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  • 01.02.2007 | Sachmangelhaftung

    Diesel-Partikelfilter bei „Kurzstreckenautos“

    Ein aktuelles, aber von der Rechtsprechung bisher noch nicht entschiedenes kaufrechtliches Problem hat die Diesel-Partikelfiltertechnik aufgeworfen: Werden mit dieser Technik ausgerüstete Fahrzeuge weit überwiegend im Kurzstreckenverkehr bewegt, erreichen sie über längere Zeit nicht die für die Rußverbrennung nötige Betriebs-temperatur.  

     

    Das Problem hat sich erst im Alltagseinsatz gezeigt. In den Testzyklen der Produktentwicklung war extremer Kurzstreckenbetrieb offenbar nicht enthalten. Wir sagen Ihnen, wie Sie durch vorsorgliche Information des potenziellen Käufers Ihren Kopf aus der „Sachmängelhaftungs-Schlinge“ ziehen.  

     

    Potenzielle Käufer informieren!

    Wir empfehlen Ihnen, mit potenziellen Käufern über deren Fahrprofil und den Zusammenhang mit der Filtertechnik zu sprechen. Damit sich nicht später das Problem der Beweisbarkeit stellt, ist es ratsam, in kritischen Fällen den Werkstattmeister kurz zum Verkaufsgespräch hinzuzuziehen. Nutzen Sie für Ihr Gespräch mit dem Kunden das unten abgedruckte Muster für einen Aufklärungshinweis.