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  • 01.11.2006 | Sachmangel oder nicht?

    Konstruktive Schwächen bestimmter Fahrzeuge holen den GW-Verkäufer ein

    Wenn ein Fahrzeugtyp modelltypisch zu einem bestimmten Defekt neigt, kann dieser Defekt trotzdem einen Sachmangel darstellen. Das zeigen mehrere Gerichtsentscheidungen.  

     

    Urteile zum Thema modelltypischer Defekt

    Mit dem Thema befasst haben sich schon die Oberlandesgerichte (OLG) Düsseldorf, Thüringen und Stuttgart.  

     

    • Im Fall eines als GW verkauften Renault Laguna, bei dem auf Grund eines Werkstofffehlers das Automatikgetriebe bei dem gesamten damaligen Baumuster modelltypisch bei zirka 84.000 km versagte, hat das OLG Düsseldorf entschieden: Es liegt ein Sachmangel vor. Die Richter haben den Renault fabrikatsübergreifend mit Modellen des Wettbewerbs verglichen. Daran gemessen sei der frühe Verschleiß ein Sachmangel. Ob der Verkäufer diese Schwäche kannte, spiele keine Rolle (Urteil vom 19.6.2006, Az: I –1 U 38/06; Abruf-Nr. 061710; Ausgabe 7/2006, Seite 19).

     

    • Ein Jeep, bei dem modelltypisch der Zylinderkopf bei 94.000 km Risse aufwies, hat nach Ansicht des OLG Thüringen gemessen am Stand der Technik einen Sachmangel. Dies gelte unabhängig von einer Kenntnis des Verkäufers (Urteil vom 19.1.2006, Az: 1 U 846/04; Abruf-Nr. 062365; Ausgabe 10/2006, Seite 4).

     

    • Nun schlägt ein drittes OLG in die gleiche Kerbe: Bei einem Ford Windstar versagte das Automatikgetriebe bei 115.000 km. Bei „europäischer Fahrweise“ litten viele Windstars unter ständigen Überhitzungserscheinungen im Getriebe, die den vorzeitigen Verschleiß förderten. Der Händler hafte dafür, so das OLG Stuttgart (Urteil vom 15.8.2006, Az: 10 U 84/06; Abruf-Nr. 063034).