Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 28.11.2008 | Sachmängelhaftung

    Rücktritt vom Kaufvertrag trotz leicht
    behebbarer Feuchtigkeit im Innenraum

    Das Eindringen von Feuchtigkeit in den Innenraum eines Gebrauchten kann einen Mangel darstellen, der den Käufer zum Rücktritt berechtigt. Dies gilt auch, wenn der Mangel mit wenigen Handgriffen beseitigt werden könnte, dies aber im Rahmen der Nachbesserung nicht gelungen ist, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).  

     

    Der zugrunde liegende Fall

    Der Käufer hatte Mitte 2004 einen zirka acht Jahre alten, etwas über 100.000 km gelaufenen Range Rover mit Schiebedach erworben. Schon kurz nach der Übernahme beklagte er Feuchtigkeit im Innenraum. Auch einer Fachfirma gelang es nicht, den Wagen abzudichten. Als erneut Feuchtigkeit eindrang, forderte er das Autohaus nochmals zur Mängelbeseitigung auf und kündigte für den Fall des Fehlschlagens den Rücktritt vom Kauf an. Diese Absicht machte er bald darauf wahr und klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises.  

     

    Der vom Gericht bestellte Sachverständige stieß alsbald auf ein ihm bekanntes Range-Rover-Problem: Verstopfte Gummitüllen der Wasserabläufe. Außerdem hatte einer der Wasserabläufe eine konstruktionsbedingte „Knickstelle“, die im Laufe der Jahre immer enger geworden war. Was der Fachfirma und dem Autohaus nicht gelungen war, gelang dem Sachverständigen auf Anhieb. Nach wenigen Handgriffen waren sämtliche Wasserabläufe des Schiebedachs okay, der Wagen blieb im Innenraum trocken.  

     

    Die Entscheidung des BGH