Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.05.2006 | Praxistipps für die Buchhaltung

    Nutzen Sie das „offene Posten-Prinzip“ bei den Fahrzeugbestandskonten!

    von Dipl.-Betriebswirtin (VWA) Karin Lorenz, Altdorf

    Das waren noch Zeiten, als es Stehpulte und handgeführte Buchungsjournale im XXL-Format gab! Während die Hauptthemen des Buchhalters damals saubere Eintragungen und gerade Linienführung waren, ist der Buchhalter von heute damit beschäftigt, seine Software optimal zu nutzen.  

     

    Die Einführung der „Offenen-Posten-Buchhaltung“ war eine Reformation in der Buchhaltung. Das i-Tüpfelchen dieser Reformation ist die Nutzung dieser Systematik im Sachkontenbereich. Arbeiten sie bereits damit? Nein? Dann sollten sie weiterlesen.  

    Prinzip der „offenen Posten“

    „Offene Posten“ sind im Debitoren- und Kreditorenbereich nicht mehr wegzudenken: Ein Kunde bekommt eine Rechnung. Ein „offener Posten“ entsteht, zum Beispiel über 20.000 Euro. Der Kunde entrichtet eine Teilzahlung von 7.000 Euro – der „offene Posten“ vermindert sich auf 13.000 Euro. Die Software rechnet mit und nimmt damit viel Abstimmarbeit ab.  

     

    Anwendung im Sachkontenbereich

    Auch im Sachkontenbereich hilft uns dieser Kniff. Im Autohaus sind es typischerweise die Fahrzeugbestandskonten, die wir ordentlich zu pflegen haben. Da stehen auf einem Neuwagenkonto beispielsweise 543.251,67 Euro und Sie möchten auf Knopfdruck wissen, aus welchen Fahrzeugen sich dieser Betrag zusammensetzt.