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  • 27.07.2009 | Pensionszusage

    Finanzierungslücke bei Pensionszusage -
    Rettungsmöglichkeiten in der Familien-GmbH

    In den meisten Autohaus-GmbH beruht die betriebliche Altersversorgung (bAV) von Gesellschafter-Geschäftsführern oder leitenden Angestellten auf einer Pensionszusage. Nicht selten jedoch weisen die Zusagen Finanzierungslücken auf.  

     

    Nachfolgend zeigen wir an einem Fall aus der Praxis, welche Möglichkeiten eine Familien-GmbH hat, eine unterfinanzierte Pensionszusage zu retten. Zunächst aber ein paar grundsätzliche Anmerkungen zur Pensionszusage.  

    Die Pensions- oder Direktzusage

    Bei der Pensions- oder Direktzusage erfüllt der Arbeitgeber (die GmbH) das Versorgungsversprechen unmittelbar. Ein Versorgungsträger wie bei der Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds ist nicht dazwischengeschaltet.  

     

    Rückdeckungsversicherungen

    Alle Rechte und Pflichten aus der bAV leiten sich unmittelbar aus der Pensionszusage ab. Oft schließt die GmbH Rückdeckungsversicherungen ab, mit denen bei Eintritt eines Leistungsfalls die zugesagten Pensionsleistungen finanziert werden können.