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  • 04.03.2011 | NW-Handel

    Windgeräusche nicht unbedingt ein Grund zum Rücktritt

    Windgeräusche bei Geschwindigkeiten oberhalb von 220 km/h bei einem neuen BMW X 3 sind allenfalls ein unerheblicher Sachmangel. Ein Rücktritt vom Kauf ist damit ausgeschlossen, hat das Oberlandesgericht Frankfurt zugunsten eines Autohauses entschieden (Urteil vom 9.12.2010, Az: 4 U 161/10; Abruf-Nr. 110539).  

    Praxishinweis: Letzte Sicherheit, dass jedes Gericht diese Frage so entscheiden würde, hat man allerdings nicht. Die Vorinstanz hatte andersherum entschieden mit dem Argument: Der bei höherer Geschwindigkeit festzustellende Anstieg der Lautstärke im Innenraum sei bei einem Pkw dieses Preissegments nicht akzeptabel.  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 5 | ID 142759