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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Nutzen Sie die Steuerfreiheit

    Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

    | Die Zeit der Weihnachtsfeiern steht vor der Tür. Die Vorteile, die den Arbeitnehmern dabei entstehen, sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei - wenn der Sie sich an die entsprechenden Vorschriften halten. Denn nur wenn Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse erbracht werden, haben sie keinen Entlohnungscharakter und sind damit kein steuerpflichtiger Arbeitslohn (BFH, Urteil vom 4.6.1993, BStBl 1993 II, 687, Az: VI R 65/92, Urteil vom 7.6.2002, Az: VI R 24/00, BFH/NV 2003, 17). |