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  • 01.11.2006 | Neuwagenhandel

    Super oder Normal?

    Wenn im Kaufangebot steht, dass das Fahrzeug auch mit Normalbenzin betankt werden kann, liegt ein Sachmangel vor, falls nach entsprechender Betankung Motorschwierigkeiten auftreten. In einem vom Landgericht (LG) Schweinfurt entschiedenen Fall war im Angebot über einen neuen VW Passat (4 Zylinder, 85 kW) angegeben: „Super bleifrei, 95 ROZ (91 ROZ möglich)“. Der Käufer, dem es auf die Verwendung von Normalbenzin (91 ROZ) ankam, betankte das Fahrzeug zunächst mit diesem Kraftstoff. Als Motorprobleme auftraten, verlangte er Abhilfe, was die Händlerin unter Hinweis auf ein Schreiben des Herstellers ablehnte. Daraufhin trat der Käufer vom Kauf zurück. Zu Recht, wie das LG befand. Es handele sich um einen Sachmangel, weil mit dem Käufer ein Fahren mit Normalbenzin ohne jede Einschränkung vereinbart worden sei. Das ergebe sich bei vernünftiger Auslegung des schriftlichen Angebots sowie der Angaben im Verkaufsprospekt und im Bordbuch. Der Mangel sei auch erheblich.  

    Beachten Sie: Für die gefahrenen 30.974 km musste der Käufer sich eine Nutzungsvergütung in Höhe von 5.263,80 Euro anrechnen lassen, also 0,17 Euro pro Kilometer. (Urteil vom 11.1.2006, Az: 42 O 365/05) (Abruf-Nr. 062914)  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 1 | ID 85919