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  • 01.07.2004 · Fachbeitrag · Neuwagenhandel

    Auf die Prospektangaben kommt es an

    | Wenn Sie einem Kunden ein Fahrzeug anbieten und dabei einen Verkaufsprospekt vorlegen, müssen Sie aufpassen: Kommt es nach Vertragsschluss zum Streit über die Beschaffenheit des Fahrzeugs, ist der Inhalt dieses Prospekts maßgeblich. Das zeigt ein Fall vor dem Amtsgericht (AG) Essen-Steele: |