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  • 01.10.2005 | Neuwagenhandel

    15-Prozent-Pauschale ist rechtmäßig!

    Die in den „Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer Kraftfahrzeuge“ geregelte Schadenpauschale von 15 Prozent ist wirksam. Entschieden haben dies das LG Kaiserslautern (Urteil vom 29.7.2005, Az: 2 O 771/04) und das OLG Thüringen (Urteil vom 26.4.2005, Az: 8 U 702/04; Abruf-Nr. 052334). Begründung der thüringer Richter: Die Schadenpauschale übersteigt nicht den im Neuwagenhandel branchentypischen Durchschnittsgewinn. Eine GmbH hatte im Urteilsfall vier Neufahrzeuge gekauft, aber weder bezahlt noch abgenommen. Unter Berufung auf die Pauschalierungsklausel in den Geschäftsbedingungen verlangte das Autohaus vier „Abstandszahlungen“ in Höhe von 15 Prozent des jeweiligen Bruttopreises. Den Einwand der vertragsuntreuen Käuferin, die Pauschalen seien mit 15 Prozent überhöht, die Formularklausel deshalb unwirksam, ließen die Richter nicht gelten. Sie akzeptierten sogar den Aufschlag von Umsatzsteuer auf die Pauschalen.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2005 | Seite 1 | ID 85867