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  • 31.03.2008 | Mietwagen

    Wirksamkeit von Haftungsregeln in AGB

    Dass ein Mietfahrzeug nicht vollkaskoversichert ist, ist branchenüblich. Dass der Mieter im Falle eines von ihm verschuldeten Unfalls den Schaden selbst erstatten muss, entspricht dem gesetzlichen Haftungsleitbild bei der Miete. Deshalb ist der Vermieter auch nicht verpflichtet, gesondert darauf hinzuweisen. Allgemeine Vermietbedingungen, die die Einzelheiten der Haftung regeln, sind konsequenterweise nicht überraschend und damit – bei präziser Formulierung – wirksam, urteilte das Oberlandesgericht Brandenburg. 

    Unser Tipp: Wenn Ihre Mietwagen nur gegen Zuschlag vollkaskoversichert sind, sollten Sie trotz dieses Urteils ihre Kunden stets darauf hinweisen. Das Urteil ist aber dann sehr nützlich, wenn Ihr Kunde entgegen der Fakten behauptet, er sei nicht aufgeklärt worden. Besteht keine Pflicht zur Aufklärung, müssen Sie auch keine beweisen. (Urteil vom 14.11.2007, Az: 4 U 67/07) (Abruf-Nr. 073708

    Quelle: Ausgabe 04 / 2008 | Seite 4 | ID 118369