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  • 01.06.2006 | Mehr Nehmen als Geben

    Neuregelungen zum 1. Juli 2006

    Im „Eilzugtempo“ hat die Regierung das „Haushaltsbegleitgesetz 2006“ durch den Bundestag gejagt. Weil die Zustimmung des Bundesrats am 16. Juni 2006 als sicher gilt, informieren wir Sie bereits jetzt ausführlich über die Änderungen zum 1. Juli 2006.  

     

    Höhere Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte

    Zum 1. Juli 2006 werden die Pauschalbeiträge für 400-Euro-Jobs in der Wirtschaft angehoben, in der Krankenversicherung von 11 auf 13 Prozent, in der Rentenversicherung von 12 auf 15 Prozent. Die pauschale Lohnsteuer beträgt weiter zwei Prozent. Damit zahlen Arbeitgeber für einen geringfügig entlohnten Beschäftigten künftig 30 Prozent Pauschalabgaben zuzüglich der Umlagen U1 und U2. Bei einem 400-Euro-Job sind das also zusätzlich 20 Euro im Monat.  

     

    Änderung der Beiträgeberechnung in der Gleitzone

    Die Formel für die Ermittlung des beitragspflichtigen Entgelts für Beschäftigte in der Gleitzone (Entgelt zwischen 400,01 und 800 Euro) wird zum 1. Juli 2006 entsprechend angepasst. Der Faktor F beträgt künftig 0,7160 (bisher 0,5967). Das hat folgende Auswirkungen:  

     

    Beispiel

    A verdient 600 Euro monatlich. A ist verheiratet (Steuerklasse V) und hat ein Kind. Der Beitragssatz der Krankenkasse beträgt 13 Prozent.  

    Berechnung Arbeitnehmer  

    1. Halbjahr 2006  

    2. Halbjahr 2006  

    Bruttolohn  

    600,00 Euro  

    600,00 Euro  

    ./. Lohnsteuer  

    78,50 Euro  

    78,50 Euro  

    ./. Sozialabgaben  

    93,95 Euro  

    103,86 Euro  

    = Nettolohn  

    427,55 Euro  

    417,64 Euro  

     

     

     

    Berechnung Arbeitgeber  

    1. Halbjahr 2006  

    2. Halbjahr 2006  

    Bruttolohn  

    600,00 Euro  

    600,00 Euro  

    + Sozialabgaben  

    122,10 Euro  

    122,10 Euro  

    = Gesamtbelastung  

    722,10 Euro  

    722,10 Euro