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  • 01.01.2008 | Lohnsteuer

    Sachbezugswerte zum 1. Januar 2008

    Die amtlichen Sachbezugswerte für „Freie Unterkunft“ ändern sich zum 1. Januar 2008 nur insoweit, als die Werte 2007 (und 2008) für die alten Bundesländer ab 2008 auch für die neuen gelten. Die Sachbezugswerte für „Freie Verpflegung“ galten bislang schon einheitlich. 2008 gelten die Werte aus 2007 unverändert weiter. Der monatliche Gesamtsachbezug (Vollverpflegung und Unterkunft) beträgt 2008 somit bundeseinheitlich 403 Euro. Im Einzelnen gilt: 

    Sachbezugswerte „Freie Verpflegung“  

     

    Frühstück 

    Mittagessen 

    Abendessen 

    Gesamt 

    Monatlich 

    45,00 Euro 

    80,00 Euro 

    80,00 Euro 

    205,00 Euro 

    Täglich 

    1,50 Euro 

    2,67 Euro 

    2,67 Euro 

    6,84 Euro 

    Sachbezugswerte „Freie Unterkunft“ 

     

     

    Beschäftigte allgemein 

    Jugendliche und Azubis 

    Monatlich 

    198,00 Euro 

    168,30 Euro 

    Täglich 

    6,60 Euro 

    5,61 Euro 

     

    Unser Service: Die Sachbezugswerte „Freie Unterkunft“ beziehen sich auf eine allgemeine Unterkunft, belegt mit einem Beschäftigten. Die Werte für die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft und für die Belegung mit mehreren Beschäftigten finden Sie im Online-Service (www.iww.de) unter „Checklisten/Arbeitshilfen. 

    Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 1 | ID 116438