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  • 28.11.2008 | Kfz-Steuer

    Bis zu zwei Jahre Steuerbefreiung für Neufahrzeuge

    Um Anreize für den Kauf eines Neuwagens zu setzen, will die Bundesregierung den Käufern schadstoffarmer Fahrzeuge die Kfz-Steuer für bis zu zwei Jahre erlassen. Im Einzelnen sieht der neue § 10a Kfz-Steuergesetz Folgendes vor:  

    • Wer ab dem 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 einen neuen Pkw erstmals zulässt, zahlt ein Jahr lang keine Kfz-Steuer. Erfüllt der Pkw zudem die Abgasnorm Euro-5 oder Euro-6, verlängert sich die Steuerbefreiung bis auf maximal zwei Jahre.
    • Wer bereits einen besonders schadstoffarmen Pkw fährt, erhält ab 1. Januar 2009 eine Steuerbefreiung für ein Jahr, wenn der Pkw seit dem Tag seiner Erstzulassung die Norm Euro-5 erfüllt.

    Wichtig: Die Steuerbefreiung endet in jedem Fall am 31. Dezember 2010. Am meisten profitieren daher die Kunden von der Steuerbefreiung, die sich kurzfristig für den Kauf eines neuen schadstoffarmen Fahrzeugs entscheiden.  

    Ausblick: Ab 2011 soll es eine neue Kfz-Steuer geben. Die Besteuerung soll dann an den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs gekoppelt werden. Je niedriger der CO2-Ausstoß, desto niedriger wird die Belastung mit Kfz-Steuer sein.  

    Unser Service: Den Gesetzestext finden Sie auf unserer Homepage (www.iww.de) unter der Abruf-Nr. 083527.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 1 | ID 123025