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  • 01.07.2001 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

    Autobahngebühren auf Urlaubsfahrt abzugsfähig

    | Wenn Sie einen Pkw im Betriebsvermögen haben, dürfen Sie sämtliche Aufwendungen, die mit dem Fahrzeug zusammenhängen, als Betriebsausgaben ansetzen. Im Gegenzug müssen Sie die private Nutzung des Pkw versteuern, meist anhand der „Ein-Prozent-Regelung“. Was viele nicht wissen: Auch eindeutig privat veranlasste Kosten, wie zum Beispiel Autobahngebühren im Ausland oder Maut für die Benutzung eines Passes bzw. Tunnels, sind abzugsfähig. Sogar der Pkw-Zuschlag bei der Nutzung eines Camping-Platzes dürfte abzugsfähig sein. |