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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Kfz-Betriebe im Vergleich

    Neue Richtsätze für das Kfz-Gewerbe

    | Das Bundesfinanzministerium hat neue Richtsätze für das Kfz-Gewerbe veröffentlicht (BStBl 2002, 579). Die Richtsätze werden regelmäßig auf der Grundlage von Betriebsergebnissen geprüfter Unternehmen ermittelt. Anhand der Richtsätze prüft das Finanzamt, ob Ihr Betrieb von den Durchschnittswerten in der Kfz-Branche abweicht und damit „betriebsprüfungsverdächtig“ ist. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Richtsätze in der Praxis anwenden und interpretieren. |