Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 30.03.2009 | Innergemeinschaftliche Lieferungen

    Vereinfachungen bei Teilelieferungen nach Dänemark?

    Ein Leser fragt: Wir liefern auch sehr viele Ersatzteile nach Dänemark aus. So haben wir einen Teilegroßhandel, den wir täglich beliefern. Allerdings wird jeder Auftrag einzeln abgerechnet, das heißt, pro Auftrag gibt es eine Rechnung, insgesamt cirka zehn Rechnungen pro Tag. Der Empfang der Lieferung wird auf einer Rechnungskopie bestätigt und bringt unsere Ablage zum Überlaufen: Rechnungsdurchschlag, Lieferschein, Empfangsbestätigung. Gibt es für solche Fälle Vereinfachungsregelungen? Muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bei jeder Lieferung erneut bestätigt werden?  

    Unsere Antwort: In Beförderungsfällen muss der Kunde die Übergabe bestätigen. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Die Bestätigung muss nur schriftlich in deutscher Sprache und mit einem Datum versehen sein. Es ist empfehlenswert, die Bestätigung auf dem Doppel der Rechnung vorzunehmen, da das Rechnungsdoppel ohnehin zehn Jahre aufbewahrt werden muss. So kann überflüssiges Papier vermieden werden. Auf der Rechnung könnte man die Bestätigung des Kunden bereits vorformulieren; dann muss der Kunde nur noch das Datum einsetzen und unterschreiben. Was die Bestätigung der USt-IdNr. angeht, gilt: Der Kunde muss nach dem Stand der Rechtsprechung im Zeitpunkt der Lieferung, also bei Übergabe in Dänemark, eine gültige USt-IdNr. besitzen. Daher sollten Sie regelmäßig - am besten sogar täglich - prüfen, ob die USt-Id-Nr. noch gültig ist. Andernfalls ist der Vertrauensschutz in Gefahr, falls doch umsatzsteuerlich etwas schief läuft.  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2009 | Seite 1 | ID 125690