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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Informationspflichten

    Auf Importeigenschaft hinweisen!

    | Auf die Importeigenschaft müssen Sie den Käufer hinweisen. Wer die Importeigenschaft verschweigt, verletzt seine Informationspflicht und läuft Gefahr, dass der Käufer vom Kauf zurücktritt. So geschehen ist es in einem Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Urteil vom 13.5.2003, Az: 28 U 150/02; Abruf-Nr. 031936). |