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  • 01.05.2002 · Fachbeitrag · Haftung

    Unfall bei Schwarzfahrt mit Ausstellungsfahrzeug

    | Wer Fahrzeugschlüssel in einer am Kfz angebrachten Schlüsselbox aufbewahrt, ermöglicht schuldhaft die unbefugte Benutzung des Fahrzeugs - und haftet für mit dem Fahrzeug verursachte Unfallschäden. Das ist die Quintessenz einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt, dem folgender Sachverhalt zu Grunde lag: Das Autohaus hatte auf einer freien Ausstellungsfläche neben anderen Fahrzeugen einen Ford Kombi abgestellt. Der Fahrzeugschlüssel befand sich in einer Schlüsselbox, die an der Scheibe der Fahrertür angebracht war. Nach Feierabend wurde das Fahrzeug von einem entlaufenen Sträfling gestohlen. Auf seiner Flucht rammte er ein Polizeifahrzeug. Für den Schaden von knapp 20.000 DM musste das Autohaus als Halter des Ford Kombi aufkommen. |