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  • 02.10.2008 | Haftung

    Kunde haftet nicht für Falschtanken nach Probefahrt

    Auf dem Tankdeckel stand deutlich „Diesel“ und nicht „Biodiesel“. Aber was tankt der Autohauskunde, als er den Wagen nach Ende der Probefahrt vollgetankt zurückgeben muss? Sie können es sich denken. Resultat: Motorschaden mit Kosten von mehr als 6.000 Euro. War es grobe Fahrlässigkeit, wie das Autohaus zur Begründung seiner Schadenersatzklage behauptet und auch behaupten muss. Denn bei nur leichter Fahrlässigkeit ist der Kunde aus dem Schneider. Das Landgericht Osnabrück meinte: leichte Fahrlässigkeit. Das Autohaus ging damit leer aus. Nicht einmal die für Kaskoschäden vereinbarte Selbstbeteiligung von 1.000 Euro musste der Kunde zahlen.  

    Beachten Sie: Die Entscheidung ist rechtskräftig. Denn das Autohaus hat seine Berufung nach einem entsprechenden Hinweis des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az: 14 U 8/08), dass es die Entscheidung für richtig hält, zurückgenommen. (Urteil vom 14.12.2007, Az: 2 O 1793/07) (Abruf-Nr. 082874)  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 3 | ID 121850