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  • 01.09.2005 | Haftung für Sachmängel

    Gibt es die „Gewährleistung auf die Gewährleistung“?

    Ein Leser hat in der Redaktion angefragt, ob er für Reparaturarbeiten, die er im Rahmen der Gewährleistung vornimmt, erneut Gewährleistung übernehmen muss. Die Antwort lautet: Nein. Wir sagen Ihnen im Folgenden, warum.  

     

    Nachbesserung kein neues Vertragsverhältnis

    Bei Nachbesserungsarbeiten entsteht kein neues Vertragsverhältnis mit eigenständiger„Gewährleistung“. Rechtlich ist eine mangelhafte Nachbesserung (dazu gehört auch der Teiletausch) eine misslungene Nacherfüllung. Der Verkäufer hat dann in der Regel einen zweiten Versuch. Scheitert auch dieser, ist der Weg frei für Minderung, Rücktritt und Schadenersatz. Der Käufer kann aber auch auf Mängelbeseitigung klagen, was erfahrungsgemäß selten geschieht.  

     

    Beschädigungen im Rahmen der Nachbesserung

    Beschädigt der Verkäufer im Zuge der Nachbesserung das Fahrzeug oder sonstiges Eigentum des Käufers, haftet er auf Schadenersatz (§ 280 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]). In welcher Frist dieser Anspruch verjährt, ist strittig.  

     

    Sachmängelansprüche bei Teiletausch