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  • 01.09.2004 · Fachbeitrag · GW-Handel

    Unfallreparatur in Polen offenbarungspflichtig

    | Auch wenn eine im Ausland durchgeführte Reparatur nicht unbedingt schlechter sein muss als "made in germany", so wird doch die Arbeit einer inländischen Fachwerkstatt wesentlich höher wertgeschätzt. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts (LG) Duisburg: Nach Ansicht des LG hat für die Kaufentscheidung erhebliches Gewicht, ob das Fahrzeug in Deutschland oder im Ausland repariert wurde. Im Urteilsfall musste die Verkäuferin eines Golfs den Kaufpreis zurückzahlen, weil sie die Käuferin nicht darüber aufgeklärt hatte, dass der Golf nach einem Frontschaden in Polen repariert worden war. Sie hatte den Golf mit Hinweis auf den Vorschaden unter Ausschluss jeglicher Haftung verkauft. Als Mängel auftraten, wurde die Qualität der Unfallreparatur ein Thema, ebenso der Ort der Instandsetzung. Laut Gutachten war die Reparatur in Polen nicht fachgerecht. Das Gericht kreidete der Verkäuferin, die als Privatperson auftrat, eine arglistige Täuschung an. Maßgeblich dafür war, dass sie den Golf in beschädigtem Zustand kannte. Zudem unterstellte ihr das LG, dass sie wusste, dass eine Reparatur in Polen unter dem Inlandsstandard liegt. (Urteil vom 4.6.2004, Az: 1 O 515/02) |