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  • 01.04.2004 · Fachbeitrag · GW-Handel

    Händler haftet bei Reifenplatzer für Unfallschaden

    | Beim GW-Verkauf muss ein Kfz-Händler das Alter der Reifen anhand der DOT-Nummer prüfen, wenn dafür auf Grund "besonderer Umstände" Anlass besteht. Das ist zumindest der Fall, wenn die Reifen des verkauften GW ein Profil haben, das schon länger nicht mehr produziert wird, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). |