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  • 29.06.2009 | GW-Handel

    Bei vierjährigem GW kein Anspruch auf Originallackierung

    Ist an einem vierjährigen MB CLK 320 Cabrio ein Lackschaden durch fachgerechte Neulackierung vollständig behoben worden, kann der Käufer nicht vom Vertrag zurücktreten. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Ausgabe 7/2008, Seite 4) aufgehoben, das dem Käufer ein Recht auf Originallackierung zugesprochen hatte. Begründung des BGH: Das Autohaus habe nicht die Lieferung des Cabrios im Originallack geschuldet. Eine einwandfreie Neulackierung tue es bei einem rund vierjährigen Gebrauchtwagen auch. Ob die Lackierarbeiten, wie behauptet, fachgerecht ausgeführt worden sind, muss nun die Vorinstanz klären. (Urteil vom 20.5.2009, Az: VIII ZR 191/07)(Abruf-Nr. 091906)  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 2 | ID 128023