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  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · GmbH

    Wann ist eine Pensionszusage finanzierbar?

    | Eine Pensionszusage ist nicht bereits deshalb eine verdeckte Gewinnausschüttung, weil bei einem fiktiven Versorgungsfall kurz nach Erteilung der Zusage eine Überschuldung der GmbH eintreten würde. Bei der Beurteilung der Finanzierbarkeit der Pensionszusage kommt es nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Niedersachsen vielmehr allein darauf an, ob die Pensionsleistung bei Fälligkeit erfüllbar erscheint. Maßgeblich sind dabei die Umstände zum Zeitpunkt der Zusage. Da im konkreten Fall auf Grund der Gewinnsituation der GmbH die Finanzierbarkeit gegeben war, hat das FG die gebildeten Pensionsrückstellungen anerkannt. |